Die Bildschirmarbeitsverordnung und ihr Einfluss auf Kontrollräume, Leitstände und Leitwarten
Die Bedeutung von Kontrollräumen in der heutigen Zeit
Wussten Sie, dass die meisten Unfälle und Havarien nachts passieren? Kontrollräume, die rund um die Uhr besetzt sind, sind aus unserem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Die dort tätigen Mitarbeiter tragen eine enorm hohe Verantwortung. Fehlentscheidungen können gravierende Auswirkungen haben.
Umso wichtiger ist es, Sicherheitszentralen, Verkehrsleitzentralen, Rechenzentren und Produktionsleitwarten so einzurichten, dass die Beschäftigten optimale Arbeitsbedingungen vorfinden. So ist ein hochkonzentriertes Arbeiten möglich. Fehler können schnell erkannt und behoben werden.
3-D-Modell einer von Jungmann Systemtechnik geplanten Leitwarte – unter Berücksichtigung bestehender DIN-Normen und Verordnungen für Kontrollräume werden hier optimale Arbeitsbedingungen geschaffen, die alle Anforderungen an moderne und ergonomische Bildschirmarbeitsplätze erfüllen.
Die Arbeitsschutzbestimmungen für Computerarbeitsplätze
Wie jeder Arbeitgeber sind auch die Betreiber von Kontrollräumen dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz ihrer Mitarbeiter so zu gestalten, dass er den Anforderungen an die Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen entspricht. Hier gelten gesetzliche Bestimmungen, wie bis Dezember 2016 die Bildschirmarbeitsverordnung, die nun in der Arbeitsstättenverordnung integriert wurde und verschiedene EU DIN Normen.
Diese Bestimmungen regeln die technischen und ergonomischen Standards von Arbeitsplätzen mit Computern. Dazu gehören die Gestaltung der Arbeitsplatzumgebung, der Arbeitsplätze und der Arbeitsmittel.
Die bestehenden Gesetze und Normen für Computer-Arbeitsplätze in Leitwarten
Heutzutage gibt es keine Leitwarte mehr, die nicht mit Bildschirm-Rechner-Einheiten arbeitet. Hier werden Tätigkeiten ausgeführt, die durch die im Dezember 2016 in Kraft getretene Arbeitsstättenverordnung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes geregelt sind. Hier findet sich auch die Bildschirmarbeitsplatzverordnung als „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“.
Ergänzt wird dieses Gesetz durch die DGUV Information 215-410 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Leitfaden regelt die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen ganz allgemein. Für Büromöbel gilt außerdem die DIN EN 527-1.
Die BAuA-Studie „Bestimmungen für Bildschirmarbeit in Leitwarten“
Natürlich gehen die Anforderungen an eine Leitstelle weit über die eines einfachen Computerarbeitsplatzes hinaus. Aus diesem Grund wurde die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beauftragt, einen Leitfaden speziell für Kontrollräume zu erarbeiten.
Heraus kam die etwa 400 Seiten starke BAuA-Studie „Bildschirmarbeit in Leitwarten“. „Die BAuA-Studie ist für uns die Ergonomie-Bibel für Kontrollräume“, so Kay Hansen, Geschäftsführer von JST – Jungmann Systemtechnik.
Es ist kein Zufall, dass JST an dieser zweijährigen Untersuchung intensiv mitarbeitete. Schließlich kann das Unternehmen mit jahrzehntelanger Erfahrung und Know-how bei der Einrichtung von Leitständen und Kontrollräumen aufwarten. Die JST-Kunden profitieren davon, denn ein JST-Kontrollraum entspricht immer zu 100 Prozent allen Richtlinien und Normen.
Ergonomische Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze: Mit den Operator-Pulten aus der Jungmann Stratos-Reihe werden die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der DIN EN 527-1:2011 optimal umgesetzt.
Das Stratos X11-Operatorpult ist optional mit elektromotorischer Steh-/Sitz-Höhenverstellung erhältlich. Auch der Höhenverstellbereich erfüllt mit 650 mm bis 1250 mm die entsprechende DIN-Norm.
Am Anfang steht die Bestandsanalyse
Die BAuA-Studie hat das Ziel, Empfehlungen für die technische und ergonomische Gestaltung der Bildschirmarbeit in Kontrollräumen und Leitwarten zu geben.
Bei JST – Jungmann Systemtechnik achtet man außerdem auf eine ganzheitliche Gestaltung der Arbeitsplätze. Neben der Installation der Technik und der Möblierung gehören auch die Akustik der Räume, die Arbeitsplatzbeleuchtung und die Klimatisierung dazu.
Dafür wird auf Wunsch vor der Einrichtung eine Bestandsanalyse des Ist-Zustandes durchgeführt. „Die Mitarbeiter melden sich anonym auf einem Portal an und beantworten 60 Fragen rund um ihre aktuelle Arbeitsplatzsituation und ihr Befinden“, so Kay Hansen. „Wir fragen nach Geräuschbelastungen, den Temperaturen, ob die Bildschirme blenden oder ob die Mitarbeiter Rückenschmerzen haben. Die Ergebnisse werden in ein Balkendiagramm übertragen. Da, wo der Balken in den roten Bereich zeigt, ist eine Optimierung notwendig“.
Für die Detailplanung werden anschließend alle Informationen über Raummaße, Raum-Design, Beleuchtung, Akustik, Klimatisierung, Prozesse und Arbeitsabläufe sowie die vorhandene Hard- und Software aufgenommen. Damit sind alle Voraussetzungen für die Einrichtung eines modernen und ergonomischen Kontrollraumes geschaffen.
Die technische und ergonomische Einrichtung von Kontrollzentren und Leitwarten
Bei der Einrichtung des Kontrollzentrums spielen drei Elemente eine wesentliche Rolle: das Kontrollraum-Operator-Pult, der Großbildschirm und die Hard- und Software-Monitoring-Systeme.
Das Kontrollraum-Operator-Pult
An Operator-Pulte werden besondere Anforderungen gestellt. Die Arbeit im Leitstand erfordert eine hohe Konzentration. Die Arbeitsplätze werden oft im 24/7-Stunden-Betrieb genutzt. Neben optimalen ergonomischen Bedingungen müssen auch unterschiedliche Körpergrößen beachtet werden.
Für ein ideales Operator-Pult gibt JST folgende Empfehlungen:
- Höhenverstellung des Pultes zu einem Sitz- oder Stehpult
- Tischflächen mit möglichst großer Ablagefläche
- ergonomisch abgesenkte Monitoraufstellflächen
- 3D-Gelenkarme zur parabolischen Ausrichtung der Monitore und für einen optimalen Sehabstand
- großer Technikraum für Hardware und Kabel unter den Monitoren
- Fußgarage unter dem Technikraum für größtmögliche Bewegungsfreiheit
Der optimale Großbildschirm in Kontrollräumen
Während für Operator-Pulte europäische DIN-Normen gelten, gibt es bei Großbildschirmen bisher keine einheitlichen Richtlinien. Hier gilt es, auf die besonderen Anforderungen des Unternehmens zu achten und bei der Einrichtung einen Profi zu Rate zu ziehen.
Bei der Einrichtung einer Großbildwand sollten Sie besonders auf den optimalen Sehabstand und den Blickwinkel der Nutzer achten. Die Bildschirm-Größe richtete sich nach den Parametern, die dargestellt werden sollen: Auslastungsbalken, Alarm-Ampeln, Bilder, Grafiken und Schrift. Der Sehabstand richtet sich nach der Schriftgröße (je kleiner die Zeichen, desto näher der Arbeitsplatz) und nach der Anzahl der Mitarbeiter bzw. der Arbeitsplatzreihen. Für einen optimalen Sehabstand bei einer Großbildwand mit 46 Zoll-Displays empfiehlt Kay Hansen einen Abstand von 2 bis 2,20 Metern. Je höher die Bildschirmdiagonale, desto größer kann der Abstand zum Mitarbeiter sein, so dass auch hintere Arbeitsplatzreihen die Informationen lesen können.
Verbunden werden die Monitore auf den Operator-Pulten und die Großbildwand durch eine proaktive und interaktive Steuerung. Die Steuerung muss zum richtigen Zeitpunkt die wichtigsten Informationen, an der richtigen Stelle darstellen. Zudem muss der Bediener im Alarmfall in die Lage versetzt werden, sofort und in Echtzeit mit nur einer Maus und einer Tastatur auf der Großbildwand oder den Arbeitsplatz-Monitoren unterschiedlichste Monitoring-Systeme aus unterschiedlichsten Netzwerken zu bedienen.
Die Vorteile einer neuen Leitstelle
Mit der Erneuerung oder Optimierung einer Leitwarte ergeben sich viele Vorteile. Durch die Nutzung der aktuellsten Technik verbessert sich die Kommunikation im Kontrollraum. Die Mitarbeiter können schneller Fehler oder Störungen erkennen und effizient reagieren. Aber auch die Arbeitsbedingungen für die einzelnen Mitarbeiter verbessern sich erheblich. Sie können konzentrierter arbeiten. Ein angenehmes Arbeitsumfeld hebt das Betriebsklima und minimiert Ausfälle durch Krankheiten. Damit tragen Sie sowohl allen Ansprüchen eines modernen Kontrollraums Rechnung als auch dem Wert Ihrer Mitarbeiter.